Er ist nur über die Gülper Havel zu erreichen. Für die Gülper Havel gibt es zum Schutz von Pflanzen und Tieren eingeschränkte Befahrungszeiten. Sie darf vom nur von muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen ab dem 16. Juni bis zum 1. März des Folgejahres befahren werden. Ab der Einfahrt über die "Pirre" ist die Nutzung ab dem 1. Juni eines jeden Jahres erlaubt.
Es handelt sich bei den Biwakplätzen um öffentlich zugängliche Anlagen. Eine Voranmeldung oder Reservierung ist nicht möglich.
Der Platz wird gleichzeitig als Naturbadestelle genutzt. Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht, beachten die Platz – und Schutzgebietsregeln und hinterlassen den Platz sauber.
Lage: UHW km 126,0 UHW
Hinweise zur Benutzung des Biwakplatzes:
- pro Person/Tag 5,00 €. Kinder bis zum 10. Lebensjahr bezahlen keine Gebühr.
- Zelten ist innerhalb der Abgrenzung für max. 4 Zelte möglich, sollten schon vier Plätze belegt sein oder sollten sie länger als eine Nacht bleiben wollen, finden Sie weitere Zeltmöglichkeiten am Sportplatz Gülpe. Dort steht gegen Gebühr auch ein Stromanschluss zur Verfügung.
- keine Umgrenzung der Standplätze mit Gräben erlaubt
- kein offenes Feuer, Grill nutzen
- Kanuablage nutzen
- Dixi-Nutzung möglich
- Sitzmöglichkeiten nicht überdacht
- Grill
- Dixi-Toilette
- Kanuablagen
- Informationstafel zum Naturpark Westhavelland und dem Wassersportrevier Flusslandschaft Untere Havelniederung
- keine Einkaufsmöglichkeit im Ort
- Ab dem Parkplatz in Höhe der Bushaltestelle beginnt ein ausgeschilderter Wanderweg zum Beobachtungsturm am Naturschutzgebiet „Gülper See“













