Qualität zeigen

Ferienunterkünfte Klassifizieren

Ausgezeichnet 
von einfach bis erstklassig

Zeigen Sie Ihre Qualität. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sterne ausgezeichnet. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen und -häuser, Tinyhäuser, Hausboote und Ferienzimmer bis zu neun Betten.

Neben Ihrem Sterne-Ergebnis, mit welchem Sie drei Jahre werben können, erhalten Sie zudem ein umfangreiches Beratungsgespräch. Der zuständige Mitarbeiter prüft Ihre Webseite, Ihre Portaleinträge und Bewertungen und wird Ihnen dazu hilfreiche Tipps geben.

Welcher Stern bedeutet was?

*

Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.

**

Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.

***

Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.

****

Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.

*****

Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

Informationen

Mindestkriterien

  1. Die Ferienunterkunft und das Grundstück sind in einwandfreiem Zustand und werden regelmäßig gereinigt und gepflegt. Bei Verschmutzung und mangelnder Hygiene (Schimmel, Stockflecken, Ungeziefer, schlechter Geruch etc.) ist eine DTV-Klassifizierung nicht möglich.
  2. Die Ferienunterkunft ist eine in sich abgeschlossene Einheit und verfügt über eine separate Eingangstür zur vermieteten Einheit.
  3. Die Zugänge von Toilettenräumen sind mit einer schließbaren Tür ausgestattet (Vorhänge und Falttüren sind nicht zulässig). Eine Mitbenutzung der Sanitäreinrichtungen außerhalb der Ferienunterkunft, z. B. mit der Gastgeberin/dem Gastgeber, sowie einfache Kompaktduschen außerhalb des Badezimmers genügen den Mindestanforderungen nicht.
  4. Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster (Ausnahmen: Küche, Sanitärbereich, Diele/Flur und Abstellkammer).
  5. Die Räumlichkeiten der Ferienunterkunft sind ausreichend beheizbar. Die Temperatur ist durch den Gast regulierbar.
  6. Eine Kochgelegenheit, ein Kühlschrank, eine Spüle mit Warmwasseranschluss, eine Kaffeemaschine, ein Wasserkocher und die für die maximale Belegungszahl erforderlichen Küchenutensilien (siehe Erläuterungen) sind vorhanden. Für die maximale Belegungszahl stehen mindestens zwei einheitliche, zueinander passende Sätze Teller, Tassen, Gläser und Besteck zur Verfügung.
  7. Eine Essgelegenheit mit Sitzmöglichkeiten für die maximale Belegungszahl ist vorhanden.
  8. Dem Gast steht eine Grundausstattung an Reinigungsutensilien (Besen, Putzeimer, Wischmopp, Lappen/ Schwamm und Reinigungsmittel) jederzeit zur Verfügung.
  9. Die Ferienunterkunft befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht ausschließlich mit Kellerfenstern ausgestattet.
  10. Die Betten und Matratzen sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Hygienebezüge/Moltonauflagen sind für Matratzen und Kopfkissen vorhanden und werden bei Gästewechsel gereinigt.
  11. Eine aktuelle Gästeinformation (digital oder analog) wird dem Gast zur Verfügung gestellt.
  12. Folgende Grundausstattung ist im Badezimmer vorhanden: Haartrockner, Handseife, Handtuchhalter pro Person, waschbare Vorleger (mind. 60°C), Abfallbehälter, Kosmetikspiegel, mind. zwei Toilettenrollen.
  13. Eine Lampe und Ablagefläche pro Person sind am Bett/Schlafsofa vorhanden.
  14. Ein Verbandkasten befindet sich zentral zugänglich in der Ferienunterkunft.
  15. Es sind Verdunklungsmöglichkeiten mindestens in allen Schlafräumen vorhanden.
  16. Rauchwarnmelder sind gemäß Bauverordnung des jeweiligen Bundeslandes vorhanden.
  17. Ein Grundriss mit Angabe der Gesamtquadratmeterzahl liegt vor und wird in den vorhandenen Werbemitteln kommuniziert.
  18. WLAN ist kostenfrei in der Ferienunterkunft vorhanden (Sonderregelungen bei Härtefällen in Rücksprache mit DTV).
  19. Verständliche, nachvollziehbare und transparente AGB oder Mietvertrag sind vorhanden.

Mindestkriterien für die 3-Sternekategorie:

  • Ein Flachbild-TV/Smart-TV mit Fernsehempfang über Satellit, Kabel, Antenne oder Internet ist vorhanden.
  • Ein Backofen (oder eine hochwertige Mikrowelle mit Backofenfunktion) ist vorhanden.
  • Fünf stabile und einheitliche Kleiderbügel pro Person sind vorhanden.
  • Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „wertig, gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände mindestens als „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ gewertet werden. Es sind keine Abweichungen möglich.

Mindestkriterien für die 4-Sternekategorie:

  • Es sind ausreichende Sitzflächen auf Sitzbank, Sofa und/oder Sessel entsprechend der Maximalbelegung vorhanden.
  • In der Küche steht eine Spülmaschine zur Verfügung.
  • Eine feste Duschwand oder eine andere hochwertige Variante, bei der kein Spritzschutz erforderlich ist, ist für vier Personen pro Badezimmer vorhanden.
  • Es müssen mindestens zwei Handtücher pro Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Bettwäsche muss für die maximale Belegungszahl kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und die Betten sind bezogen.
  • Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „hochwertig, sehr gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände mindestens als „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Räumlichkeit in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „wertig, gut“ (in Qualität) oder „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ (in Zustand) ist möglich.

Mindestkriterien für die 5-Sternekategorie:

  • Eine Waschmaschine ist vorhanden (auch gegen Gebühr, Wäscheservice, Mitbenutzung Waschraum möglich).
  • Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „sehr hochwertig, luxuriös“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände als „neuwertig, geringe bis keine Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Räumlichkeit in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „hochwertig, sehr gut“ (in Qualität) und „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ (in Zustand) sind möglich.