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title: "Ferienunterkünfte klassifizieren – DTV-Sterne für Qualität"
url: "https://www.visithavelland.de/service/fuer-partner/klassifizierung"
description: "Lassen Sie Ihre Ferienunterkunft mit DTV-Sternen klassifizieren: freiwillige Qualitätsprüfung für Ferienwohnungen, Häuser, Tinyhäuser, Hausboote und Ferienzimmer – inkl. Beratung."
language: "de"
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Qualität zeigen

Ferienunterkünfte Klassifizieren

 

Ausgezeichnet 
von einfach bis erstklassig

Zeigen Sie Ihre Qualität. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sterne ausgezeichnet. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen und -häuser, Tinyhäuser, Hausboote und Ferienzimmer bis zu neun Betten.

Neben Ihrem Sterne-Ergebnis, mit welchem Sie drei Jahre werben können, erhalten Sie zudem ein umfangreiches Beratungsgespräch. Der zuständige Mitarbeiter prüft Ihre Webseite, Ihre Portaleinträge und Bewertungen und wird Ihnen dazu hilfreiche Tipps geben.

Welcher Stern bedeutet was?

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Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.

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Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.

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Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.

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Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.

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Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

 

Informationen

- Ablauf Klassifizierung
    
    
    - Prüfen Sie, ob Ihre Ferienunterkunft alle Mindestkriterien erfüllt.
    - Melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Klassifizierungs-Team für einen Termin. An diesem Termin muss die Unterkunft frei und in dem Zustand sein, wie ihn der Gast vorfindet. Sie erhalten vorab die Mindestkriterien sowie den Klassifizierungsvertrag zur Unterzeichnung.
    - Am Tag der Klassifizierung wird die Prüferin die Unterkunft in Augenschein nehmen, Ihnen im Anschluss Fragen zum Service, der Ausstattung und der Nachhaltigkeit stellen. Nach der Klassifizierung erfahren Sie das erreichte Sterne-Ergebnis und auf Wunsch eine Urkunde.
    - Vom DTV erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Einladung zum DTV-Kundenprotal zur Einsicht Ihrer Klassifizierungsunterlagen.
- zuständige Klassifizierungs-Teams**Tourismusverband Havelland e.V.**
    Tel. 033237 859030
    info@dein-havelland.de
    
    **Betreut folgende Gebiete:**
    14656 Brieselang, Bredow, Zeestow
    14624 Dallgow-Döberitz, Rohrbeck, Seeburg
    14612 Falkensee
    14662 Friesack, Wutzetz, Zootzen
    14550 Groß Kreutz (Havel), Bochow, Deetz, Götz, Jeserig, Krielow, Schenkenberg, Schmergow
    14798 Havelsee Briest, Fohrde, Marzahne,
    14669 Ketzin/Havel, Etzin, Falkenrehde, Tremmen, Zachow, Paretz
    14797 Kloster Lehnin Damsdorf, Emstal, Göhlsdorf, Grebs, Krahne, Lehnin, Michelsdorf, Nahmitz, Netzen, Prützke, Rädel, Reckahn, Rietz, Trechwitz
    14662 Mühlenberge, Haage, Senzke, Wagenitz
    14641 Nauen, Berge, Bergerdamm, Börnicke, Groß Behnitz, Kienberg, Klein Behnitz, Lietzow, Markee, Ribbeck, Schwanebeck, Tietzow, Wachow
    14641 Paulinenaue, Selbelang
    14641 Pessin
    14641 Retzow
    14621 Schönwalde-Glien Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
    14662 Wiesenaue, Brädikow, Jahnberge, Vitznitz, Warsow
    14641 Wustermark, Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort
    14778 Päwesin, Bagow, Bollmannsruh, Riewend
    14778 Beetzsee Brielow, Radewege
    14778 Beetzseeheide Butzow, Gortz, Ketzür
    14778 Roskow, Lünow, Weseram
    14789 Wusterwitz
    
    **Stadt Brandenburg an der Havel / STG Stadtmarketing Brandenburg**
    Tel. 03381 796360
    touristinfo@stg-brandenburg.de
    
    **Betreut folgende Gebiete:**
    14770, 14772, Brandenburg an der Havel
    14774 Kirchmöser, Mahlenzien, Plaue
    14776 Gollwitz, Göttin, Klein Kreutz, Saaringen, Schmerzke, Wust
    
    **Stadt Werder (Havel)**
    Tel. 03327 783372
    tourismus@werder-havel.de
    
    **Betreut folgende Gebiete:**
    14542 Werder (Havel), Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Kemnitz, Petzow, Phöben, Plötzin, Töplitz
    
    **Gemeinde Schwielowsee**
    Tel. 033209 769769
    info@schwielowsee-tourismus.de
    
    **Betreut folgende Gebiete:**
    14548 Caputh, Ferch, Geltow
- KlassifizierungskriterienFür eine Klassifizierung kommen Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Ferienzimmer infrage. Ebenso können Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen ohne hotelähnlichen Charakter sowie Ferienparks und besondere Unterkunftsformen – wie Tiny Houses, Baumhäuser oder Hausboote – eine Klassifizierung beantragen.
    
    Voraussetzung für eine Einstufung ist das Erfüllen aller festgelegten Mindestkriterien. Erst danach erfolgt die Einordnung in eine der fünf Sterne-Kategorien.
- BeratungsbogenMit diesem Beratungsbogen möchte ich Ihnen einige Hinweise mit auf den Weg geben, die Ihnen beim Qualitätsmanagement Ihrer Ferienunterkunft hilfreich sein werden.
    
    Qualität ist die Grundlage einer erfolgreichen Vermietung!
    
    
    - Aus Sicht des Gastes bedeutet Qualität: Für mich das Beste! Mit der zunehmenden Reiseerfahrung steigen auch die Anforderungen an Qualität und Ausstattung der Unterkunft.
    - Ob 1 Stern oder 5 Sterne: Die DTV-Sterne sind ein Wegweiser für Urlauber und bieten eine zuverlässige und objektive Orientierung bei der Unterkunftswahl.
    - Stimmt die Qualität, sind auch die Gäste zufrieden. Aus der Qualitätssicherung der DTV-Klassifizierung resultieren mehr positive Gästebewertungen.
- PreiselisteDie Übersicht enthält die Preisstaffelung für Neu- und Folgeklassifizierungen. Die angegebene Lizenzgebühr geht an den DTV, die Prüfgebühr deckt die Kosten für die Prüforganisation.
- RechtsfragenEs gibt einige Regeln zu beachten, wenn Sie Unterkünfte an Urlaubsgäste vermieten wollen. Gerade bei den Preisangaben auf Ihrer Webseite sind Vorgaben des Gesetzgebers

 

Mindestkriterien

1. Die Ferienunterkunft und das Grundstück sind in **einwandfreiem Zustand** und werden **regelmäßig gereinigt und gepflegt**. Bei Verschmutzung und mangelnder Hygiene (Schimmel, Stockflecken, Ungeziefer, schlechter Geruch etc.) ist eine DTV-Klassifizierung nicht möglich.
2. Die Ferienunterkunft ist eine in sich **abgeschlossene Einheit** und verfügt über eine separate Eingangstür zur vermieteten Einheit.
3. Die Zugänge von **Toilettenräumen sind mit einer schließbaren Tür ausgestattet** (Vorhänge und Falttüren sind nicht zulässig). Eine Mitbenutzung der Sanitäreinrichtungen außerhalb der Ferienunterkunft, z. B. mit der Gastgeberin/dem Gastgeber, sowie einfache Kompaktduschen außerhalb des Badezimmers genügen den Mindestanforderungen nicht.
4. Jeder Raum besitzt mindestens ein **Außenfenster** (Ausnahmen: Küche, Sanitärbereich, Diele/Flur und Abstellkammer).
5. Die Räumlichkeiten der Ferienunterkunft sind **ausreichend beheizbar**. Die Temperatur ist durch den Gast regulierbar.
6. Eine **Kochgelegenheit**, ein **Kühlschrank**, eine **Spüle mit Warmwasseranschluss**, eine **Kaffeemaschine**, ein **Wasserkocher** und die für die maximale Belegungszahl **erforderlichen Küchenutensilien** (siehe Erläuterungen) sind vorhanden. Für die maximale Belegungszahl stehen mindestens zwei **einheitliche, zueinander passende Sätze Teller, Tassen, Gläser und Besteck** zur Verfügung.
7. Eine **Essgelegenheit mit Sitzmöglichkeiten** für die maximale Belegungszahl ist vorhanden.
8. Dem Gast steht eine Grundausstattung an **Reinigungsutensilien** (Besen, Putzeimer, Wischmopp, Lappen/ Schwamm und Reinigungsmittel) jederzeit zur Verfügung.
9. Die Ferienunterkunft befindet sich **nicht komplett im Keller** und ist nicht ausschließlich mit Kellerfenstern ausgestattet.
10. Die Betten und Matratzen sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. **Hygienebezüge/Moltonauflagen sind für Matratzen und Kopfkissen** vorhanden und werden bei Gästewechsel gereinigt.
11. Eine aktuelle **Gästeinformation** (digital oder analog) wird dem Gast zur Verfügung gestellt.
12. Folgende Grundausstattung ist im Badezimmer vorhanden: **Haartrockner**, **Handseife**, **Handtuchhalter** pro Person, **waschbare Vorleger** (mind. 60°C), **Abfallbehälter**, Kosmetikspiegel, mind. zwei **Toilettenrollen**.
13. Eine **Lampe und Ablagefläche pro Person** sind am Bett/Schlafsofa vorhanden.
14. Ein **Verbandkasten** befindet sich zentral zugänglich in der Ferienunterkunft.
15. Es sind **Verdunklungsmöglichkeiten** mindestens in allen Schlafräumen vorhanden.
16. **Rauchwarnmelder** sind gemäß Bauverordnung des jeweiligen Bundeslandes vorhanden.
17. Ein **Grundriss** mit Angabe der Gesamtquadratmeterzahl liegt vor und wird in den vorhandenen Werbemitteln kommuniziert.
18. **WLAN ist kostenfrei** in der Ferienunterkunft vorhanden (Sonderregelungen bei Härtefällen in Rücksprache mit DTV).
19. Verständliche, nachvollziehbare und **transparente AGB oder Mietvertrag** sind vorhanden.

Mindestkriterien für die 3-Sternekategorie:

- Ein Flachbild-TV/Smart-TV mit Fernsehempfang über Satellit, Kabel, Antenne oder Internet ist vorhanden.
- Ein Backofen (oder eine hochwertige Mikrowelle mit Backofenfunktion) ist vorhanden.
- Fünf stabile und einheitliche Kleiderbügel pro Person sind vorhanden.
- Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „wertig, gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände mindestens als „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ gewertet werden. Es sind keine Abweichungen möglich.

Mindestkriterien für die 4-Sternekategorie:

- Es sind ausreichende Sitzflächen auf Sitzbank, Sofa und/oder Sessel entsprechend der Maximalbelegung vorhanden.
- In der Küche steht eine Spülmaschine zur Verfügung.
- Eine feste Duschwand oder eine andere hochwertige Variante, bei der kein Spritzschutz erforderlich ist, ist für fünf Personen pro Badezimmer vorhanden.
- Es müssen mindestens zwei Handtücher pro Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Die Bettwäsche muss für die maximale Belegungszahl kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und die Betten sind bezogen.
- Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „hochwertig, sehr gut“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände mindestens als „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Räumlichkeit in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „wertig, gut“ (in Qualität) oder „gepflegt, deutliche Abnutzungen“ (in Zustand) ist möglich.

Mindestkriterien für die 5-Sternekategorie:

- Eine Waschmaschine ist vorhanden (auch gegen Gebühr, Wäscheservice, Mitbenutzung Waschraum möglich).
- Die Qualität der Ausstattung sowie des Bodenbelags muss mindestens als „sehr hochwertig, luxuriös“ und der Zustand der Ausstattung sowie des Bodenbelags, der Decke und der Wände als „neuwertig, geringe bis keine Abnutzungen“ gewertet werden. Maximal eine Abweichung je Räumlichkeit in die jeweils nächstniedrigeren Kategorien „hochwertig, sehr gut“ (in Qualität) und „sehr gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen“ (in Zustand) sind möglich.